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BTD gibt Planungssicherheit bei der Umsetzung der MVV TB2019/1

Dez 08 2020

In der neuen Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVV TB 2019/1) entfallen liegende zylindrische ein-und doppelwandige Behälter (Tanks) aus Stahl zur oberirdischen Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten.
Als Ersatz folgen Behälter nach EN 12285-2:2005 in Tankklasse B oder Tankklasse C.

Die einzelnen Bundesländer übernehmen die  Musterverwaltungsvorschrift in ihre Landes-Verwaltungsvorschrift für Technische Baubestimmung mit entsprechendem zeitlichem Verzug.
Welche Bundesländer die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVV TB 2019/1) bereits umgesetzt haben können Sie unserem beiliegenden PDF-Dokument entnehmen. Zurzeit gibt es noch einige Bundesländer in denen die MVV TB 2017/1 gültig ist und Behälter gemäß DIN 6616 vorgeschrieben sind.
Schon bei der Anfrage prüfen wir kostenfrei welche Vorschrift an Ihrem Aufstellort gilt und berücksichtigen dies bei der Angebotserstellung. Hierfür benötigten wir lediglich den Aufstellort oder die Postleitzahl.
Sollte sich bis zur Fertigstellung des Behälters die Vorschrift am Aufstellort ändern, übernehmen wir die notwendigen Änderungen am Behälter und in der Dokumentation. Für diese Änderung fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
Alle unsere Angebote und Preise behalten somit ihre Gültigkeit und geben Ihnen Planungssicherheit für Ihre Anlagen.
Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner finden sie unter https://www.btd-gmbh.de/btd/ansprechpartner/